Der Vollständigkeit halber …
Verfasst von Papa am 8. April 2009
Vor einiger Zeit hatte ich einen Artikel geschrieben mit dem Titel „Zeit wird’s“. Dabei ging es um Kindergartenplätze und Elternzeit und dem Murks, den meiner Meinung nach die Gesetzgebung dabei so fabriziert.
In den Kommentaren erwähnte ich, auch eine Email an Frau von der Leyen geschickt zu haben. Da ich nun gestern Abend eine Antwort erhalten habe, möchte ich dies hier auch erwähnen, auch wenn ich weiterhin hoffe, dass wir dieses jahr einen Kindergartenplatz ab dem Sommer für unsere kleine Chefin haben werden …
Hier Auszüge aus der Antwortsmail, das Kursive sind nur Anmerkungen von mir:
Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen hat mich gebeten, Ihnen für
Ihre Nachricht vom 6. Februar 2009 zu danken und Ihnen zu antworten.
Leider komme ich erst heute dazu, Ihnen zu schreiben- ich bitte um
Nachsicht.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie einen zweijährigen
Kindergartenbesuch als zu kurz empfinden, gerade wenn Ihre Tochter bereits
mit 5,5 Jahren eingeschult wird. Es ist auch sehr zweifelhaft, ob eine
Kinderkrippe noch ein altersadäquates Umfeld für Kind zwischen 3 und 3,5
Jahren ist.
Sie können ab dem dritten Geburtstag am Wohnort einen Anspruch auf einen
Kindergartenplatz geltend machen. Dieser Rechtsanspruch gilt unabhängig vom
Geburtsmonat des Kindes (§ 24 Abs. 1 SGB VIII) und richtet sich gegen die
Stadt, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung für ein bedarfsgerechtes Angebot
zu sorgen hat.
Also hätte unsere kleine Chefin ab dem 10.12. einen Anspruch auf einen Platz, auch wenn sie jetzt noch keinen bekommen sollte.
Von den Behörden Bayerns wird die Rechtsauffassung vertreten, dass dieser
Rechtsanspruch in Bayern nicht bestünde, da die Kinderbetreuung unter die
Kulturhoheit des Freistaates falle und diese Bestimmung des Achten
Sozialgesetzbuchs nicht anzuwenden sei.
Warum wundert mich das nicht??? Diese großkopferten Bayern … was mache ich als hesse nur hier?
Dennoch ist die Landesregierung eine Selbstverpflichtung eingegangen, wonach
ausreichend Kindergartenplätze für Kinder ab drei Jahren anzubieten sind.
Immerhin.
Falls Ihnen die Kommune keinen Platz anbieten kann, ist es daher geboten,
sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden:
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayerisches Landesjugendamt,
Naja, wir hoffen ja, einen Platz zu bekommen und das alles nicht zu benötigen.
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres – dabei sind die Regelungen des BGB anzuwenden.
Es ist derzeit nicht beabsichtigt, das Gesetz an dieser Stelle zu ändern.
Vielleicht kann Ihre Frau sich mit einem Urlaubstag oder Zeitausgleich
behelfen, sofern der Tag nicht auf einen arbeitsfreien Tag fällt.
Also ist der Gesetzgeber derzeit nicht Willens, den Kindern eine Mutter zu gönnen, die an ihrem 3. Geburtstag daheim ist. Ich persönlihc glaube nicht, dass es beim Arbeitgeber gut ankommt, wenn man mal fragt, ob man nach der Elternzeit direkt mit einem Tag Urlaub beginnen darf, weil das Kindlein ja eben 3. Geburtstag hat. Und woher soll der Zeitausgleich kommen, wenn es der erste Arbeitstag ist???
Ende der Mailauszüge … Auch wenn es 2 Monate dauerte, immerhin gab es eine Antwort. Und sogar eine, die einem (in Teilen) weitergeholfen hat.


SirTobi sagte
Hallo Papa, ich bin ehrlich gesagt überrascht, dass die Antwortmail von Frau von der Leyens Ministerium tatsächlich nützlichen Inhalt enthält. Damit hätte ich nicht gerechnet. Für Plüne, die auch im Dezember 3 wird, haben wir ab August einen Platz. Nicht bei der Stadt, sondern bei der Kirche. Und auch da nur, weil die beste Ehefrau von allen mächtig Druck und Stunk gemacht hat. Das war ein hartes Stück Arbeit. Blöd dass es nicht einfacher geht. Viel Erfolg beim Weiterversuchen wünscht SirTobi.
P.S.: Ich erfreut, einen weiteren Papa-Blog zu finden. Unter all den Mama-Blogs sind die ja sehr in der Unterzahl…
Papa sagte
Hallo SirTobi,
ich war sogar überrascht, überhaupt eine Antwort zu bekommen
Und ja, die Papa-Blogs sind klar in der Minderheit … von daher sehr herzlich willkommen hier